Artikel 10: Briefgeheimnis, Postgeheimnis und Fernmeldegeheimnis

Die Grundrechtefibel erklärt Kindern ihre Grundrechte.

Bei Artikel 10 geht es darum, dass Menschen das Recht haben, an sie gerichtete Nachrichten nur persönlich zu öffnen und zu lesen.

Das sagt das Grundgesetz zum Brief- und Postgeheimnis:

Briefe und Post darf nur derjenige öffnen und lesen, dessen Name vorne draufsteht. Die Botschaft im Umschlag ist geheim – und dieses Geheimnis darf nicht verletzt werden. Das gilt genauso für Postkarten, Päckchen und Pakete. Auch Eltern, Freundinnen und Freunde, Lehrerinnen und Lehrer oder Betreuerinnen und Betreuer dürfen die Post nicht einfach öffnen und lesen. Sie brauchen dazu die Erlaubnis von demjenigen, an den die Post adressiert ist.

Das sagt das Grundgesetz zum Fernmeldegeheimnis:

Für E-Mails, Telefongespräche, SMS und Chats gilt das Fernmeldegeheimnis. Persönliche Nachrichten und Botschaften soll nur derjenige bekommen, an den sie gerichtet sind. Das heißt, Nachrichten, die über Smartphones verschickt werden, dürfen nicht ohne Weiteres weitergeleitet werden.

Neugierde ist zwar erst einmal etwas Gutes, doch sie muss da Halt machen, wo das Recht des anderen beginnt. Und der Inhalt eines Briefes, eines Päckchens oder einer Nachricht geht andere nun mal nichts an. Das gilt nicht nur zwischen Freundinnen und Freunden und Familienmitgliedern, sondern auch für den Staat. Die Polizei darf also nicht so ohne Weiteres ein Telefongespräch mithören.

 

Wann ist es zulässig, dass andere Menschen doch ein Telefongespräch mithören oder Nachrichten und Chats lesen dürfen?

In ganz bestimmten Fällen gibt es aber auch Ausnahmen vom Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis. Die Polizei darf ein Telefongespräch mithören, wenn es zum Beispiel einen Verdacht gibt, dass es um etwas Kriminelles geht. Aber auch dann darf die Polizei das nur, wenn ein Richter oder eine Richterin es genehmigt hat. Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer sowie Betreuerinnen und Betreuer dürfen auch die Handynachrichten eines Kindes lesen, wenn sie sich Sorgen machen, dass sich das Kind in Gefahr begibt oder seine Gesundheit gefährdet ist. Denn sie alle sind für das Wohl des Kindes verantwortlich.

Und so steht es im Grundgesetz:

Lern dein nächstes Grundrecht kennen!
zu Artikel  11: Wohne, wo du möchtest - Freizügigkeit.

Zuletzt aktualisiert: März 2022 durch die Internetredaktion der LpB BW

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