Artikel 3: Gleichheit vor dem Gesetz
Hier geht es darum, dass alle vor dem Gesetz gleichbehandelt werden und niemand benachteiligt oder bevorzugt wird.

Das sagt das Grundgesetz zur Gleichheit vor dem Gesetz:

Ob arm oder reich, berühmt oder unbekannt – alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Gleichheit bedeutet hier allerdings auch, dass der Staat allen die gleichen Chancen ermöglicht, im Leben das zu erreichen, was sie selbst möchten. Und diese Wünsche können bei den einzelnen Menschen ganz unterschiedlich sein. Um gleiche Chancen zu ermöglichen, muss der Staat Menschen auch mal unterschiedlich behandeln. Denn manche brauchen mehr Unterstützung.
Das sagt das Grundgesetz zur Gleichberechtigung:

Gleichberechtigung – dieses Wort hast du bestimmt schon einmal gehört. Gleichberechtigung bedeutet, dass niemand wegen seines Geschlechtes, das heißt, weil er ein Mann oder eine Frau ist, benachteiligt werden darf. Daran muss sich auch der Staat halten. Es ist wichtig, dass alle ausprobieren dürfen, was in ihnen steckt – egal ob Junge oder Mädchen, ob Mann oder Frau. Artikel 3 sagt es ganz einfach: Männer und Frauen sind gleichberechtigt!
Das sagt das Grundgesetz zur Benachteiligung:

Manchmal werden Menschen von anderen aus unterschiedlichen Gründen ungerecht behandelt: weil sie eine andere Sprache sprechen, weil sie eine andere Hautfarbe oder weil sie eine andere Religion haben. Vielleicht hast du das auch schon einmal erlebt. Wenn wir mitbekommen, dass jemand ungerecht behandelt wird, können wir uns für Gerechtigkeit einsetzen. Denn: Jeder Mensch ist etwas Besonderes und gleich viel wert wie andere. Ein Mensch soll bei uns keine Vorteile oder Nachteile haben, egal woher er kommt, wie er aussieht, welches Geschlecht er hat oder welcher Religion er angehört. Auch der Staat muss sich bei allem, was er tut, am Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes orientieren. Daher kann man sich beschweren, wenn man sich durch den Staat benachteiligt fühlt. Es gibt auch ein Grundrecht, welches garantiert, dass man sich beschweren kann. Genaueres erfährst du darüber bei Artikel 17.
Und so stehen die drei Absätze von Artikel 3 im Grundgesetz:

Lern dein nächstes Grundrecht kennen!
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Zuletzt aktualisiert: März 2022 durch die Internetredaktion der LpB BW