Artikel 11: Freizügigkeit
Hier geht es darum, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht hat, selbst zu entscheiden, wo sie oder er leben will.

Das sagt das Grundgesetz zur Freizügigkeit:
Annas Eltern können dort wohnen, wo sie wollen. Wenn die Eltern irgendwo eine bessere Arbeit finden oder eine günstigere Wohnung bekommen, können sie ihren Wohnort wechseln. Die Familie kann in eine andere Stadt und sogar in ein anderes Land umziehen. Die Kinder ziehen dann zusammen mit den Eltern um. Erst wenn die Kinder mit 18 Jahren volljährig sind, dürfen sie ihren Wohnort selbst bestimmen. Der Staat will und darf seinen Bürgerinnen und Bürgern nicht verbieten, an einen anderen Ort zu ziehen. Die sogenannte Freizügigkeit ist in Artikel 11 des Grundgesetzes geregelt. Das Grundgesetz legt damit fest, dass alle Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, dort zu leben, wo sie wollen.
Das sagt das Grundgesetz zur Freizügigkeit:
Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland genießen laut Artikel 11 im Grundgesetz Freizügigkeit. Sie dürfen ihren Wohnsitz frei wählen. Es gibt jedoch in Deutschland auch Menschen, die dieses Recht nicht haben. Dazu zählt zum Beispiel jemand, der im Gefängnis eine Strafe verbüßt. Diesem Menschen kann und darf der Staat keine Freizügigkeit gewähren. Durch die Gefängnisstrafe soll verhindert werden, dass der Straftäter noch einmal etwas Böses tut. Auch Menschen, die in ihren Heimatländern verfolgt werden und nach Deutschland geflüchtet sind, um hier um Asyl zu bitten, genießen keine Freizügigkeit. Sie können den Wohnort nicht frei wählen. Was Asyl ist, wirst du im Artikel 16 genau erfahren. Solang darüber entschieden wird, ob die Asylsuchenden hier bleiben dürfen, bestimmt der Staat, in welcher Stadt sie leben müssen. Das hängt davon ab, in welchem Ort es Unterkünfte für sie gibt und wo ihnen besser geholfen werden kann. Sie können nicht einfach umziehen. Sie müssen den Anordnungen der Behörden folgen.
Im Grundgesetz ist die Freizügigkeit so formuliert:

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Zuletzt aktualisiert: März 2022 durch die Internetredaktion der LpB BW