Artikel 12: Berufsfreiheit

Hier geht es darum, dass wir das Recht haben, selbst zu entscheiden, welchen Beruf wir ergreifen und ausüben.

Das sagt das Grundgesetz zur Berufsfreiheit:

Alle Bürgerinnen und Bürger sollen selbst entscheiden, welche Ausbildung sie
machen und welchen Beruf sie ausüben. Du hast sicher auch schon eine Idee, was
du später einmal werden möchtest. Wichtig ist, dass man einen Beruf findet, der zu
einem passt. Allerdings klappt das mit dem Wunschberuf nicht immer so, wie wir
uns das vorstellen. Das kann ganz viele Gründe haben. Zum Glück gibt es aber viele
verschiedene Berufe, die Spaß machen können. Immer häufiger erlernen Menschen
im Laufe ihres Lebens mehrere Berufe.


In Artikel 12 bestimmt das Grundgesetz, dass sich auch der Staat bei der
Berufswahl der Bürgerinnen und Bürger nicht einmischen darf. Da jede und jeder
selbst entscheiden kann, was und wo sie oder er arbeiten möchte, kann der Staat
zum Beispiel von einem Mechatroniker nicht verlangen, als Erzieher zu arbeiten.
Und es darf kein Mensch zu einer Arbeit gezwungen oder in einen Beruf gedrängt
werden, nur weil dieser Beruf gerade gebraucht wird.

Und so steht der Artikel im Grundgesetz:

Zuletzt aktualisiert: März 2022 durch die Internetredaktion der LpB BW

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