Artikel 5: Meinungsfreiheit und Freiheit der Kunst und Wissenschaft
Hier geht es darum, dass jeder Mensch das Recht hat, seine Meinung zu sagen und Informationen überall zu verbreiten.

Das sagt das Grundgesetz zur Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft:
Das sagt das Grundgesetz zur Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft Alle Menschen in unserem Land sollen sich ihre Meinung zu verschiedenen Themen selbst bilden. Niemand darf einem vorschreiben, was man zu denken hat oder welche Meinung man haben muss. Wo und wie die Menschen sich informieren, bleibt ihnen überlassen. Bei uns gibt es viele unterschiedliche Medien, die Informationen verbreiten. Dazu gehören zum Beispiel Zeitungen, Radiosender, Fernsehprogramme und das Internet. Das Recht, sich seine Meinung selbst zu bilden, ist ein wichtiges Recht. Nur wer Bescheid weiß, kann mitreden und dafür sorgen, dass sich etwas verändert.
Die Meinungsfreiheit gibt es auch für die Schülerzeitung. Der Rektor kann Lars, Emma und Emre zu einem Gespräch einladen, wenn er sich über ihren Artikel ärgert. Aber er darf nicht verbieten, dass sie etwas schreiben, was ihm nicht gefällt. Der Schulleiter darf allerdings verbieten, dass die Zeitung auf dem Schulgelände verteilt wird, wenn in der Schülerzeitung jemand beschimpft oder lächerlich gemacht wird. Das gilt auch dann, wenn etwas gelogen ist oder jemand bedroht wird.
Die Meinungsfreiheit hat nämlich auch eine Grenze. Sie endet da, wo die Würde eines anderen Menschen verletzt wird. In Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Ansonsten darf der Staat nichts unternehmen, was die Menschen daran hindert, sich aus Zeitungen, Radio, Fernsehen oder Internet zu informieren und ihre Meinung laut zu sagen. Eine Zensur gibt es nicht. So steht es in Artikel 5 des Grundgesetzes.
Schranken der Zensur:

Dieses Grundrecht beschreibt, dass jeder Mensch in unserem Staat seine Meinung frei sagen darf. Die Regierung bei uns muss also auch Kritik zulassen und aushalten. In ganz besonderen Fällen allerdings ist Zensur erlaubt. Nämlich genau dann, wenn das Grundgesetz selber in Gefahr ist. Das kommt zum Beispiel manchmal in der Musikszene und im Internet vor, wenn die Texte eines Liedes zu Hass aufrufen oder feindlich gegenüber anderen Menschen sind.
Und so steht es im Grundgesetz:

Lern dein nächstes Grundrecht kennen!
zu Artikel 6: Familie und Kinder
Zuletzt aktualisiert: März 2022 durch die Internetredaktion der LpB BW